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Vereinfachung und Fristverlängerung fürs REST Verfahren Frankreich 2024

Stand 11. Juli 2024

Die DSAC (Directorate for Civil Aviation Safety) hat heute neue Änderungen bei den Kontrollverfahren luftdicht verschlossener Behälter in der Luftfracht in Frankreich mitgeteilt. Beide Änderungen sollen das Verfahren für Unternehmen vereinfachen und mehr Zeit für die nötigen unternehmensinternen Änderungen geben.

  1. Die Notwendigkeit für den Lufttransport von Behältern mittels Fragebogen eine Genehmigung einzuholen entfällt ab sofort für Behälter mit einem Fassungsvermögen bis 5 Liter. Luftfracht in diesen kleinen Behältern kann also mit weniger bürokratischem Aufwand versendet werden.
  2. Die vereinfachte Sonderregelung, die bisher bis Ende September gelten sollte, wird bis zum Jahresende verlängert. D.h. Unternehmen, die mittels Fragebogen eine Genehmigung zum Luftfrachtversand bekommen haben, können diese Genehmigung bis 31.12.2024 nutzen. Somit haben Sie bis 1. Januar 2025 Zeit, die Zulassung als bekannter Versender zu erlangen.

Wir informieren in unserem Newsletter über zukünftige Änderungen.

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Information der französischen Luftfahrtbehörde

Dies ist die Übersetzung des Schreibens der französischen Luftfahrtbehörde vom 11. Juli 2024.

Änderung der Kontrollverfahren für Sendungen, die in luftdicht verschlossenen Behältern verpackt sind

Sehr geehrte reglementierte Beauftragte und Versender,

Nach unserer vorherigen Korrespondenz, insbesondere dem Schreiben vom 7. April 2024, möchten wir Sie über wesentliche Änderungen der seit dem 1. April 2024 geltenden Übergangsmaßnahmen bezüglich der Kontrollverfahren am Flughafen für Sendungen in hermetischen Behältern informieren.

Von nun an unterliegen hermetische Verpackungen mit einem Fassungsvermögen von bis zu 5 Litern nicht mehr der vorläufigen Regel, einen Fragebogen zu versenden. Diese Erweiterung auf bis zu 5 Liter soll die Verfahren vereinfachen und die administrative Belastung für die Versender reduzieren.

Wir erinnern auch daran, dass Sendungen in Behältern mit einem Fassungsvermögen von mehr als 5 Litern bis zu 25 Litern weiterhin am Flughafen kontrolliert werden können, sofern sie nicht undurchsichtig für Röntgenstrahlen sind.

Darüber hinaus wird die ursprünglich geplante Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Diese Verlängerung bietet Ihnen mehr Zeit, die notwendigen Änderungen in Ihren internen Verfahren umzusetzen, einschließlich der Beantragung des Status „Bekannter Versender“, falls Sie sich dafür entscheiden.

Um Sie in diesem Prozess zu unterstützen, stellen wir Ihnen eine Präsentationshilfe, den regulatorischen Rahmen und eine Liste mit Fragen und Antworten zur Verfügung (diese Dokumente sind auf Französisch). Sie können sie auf der Website des Ministeriums unter folgendem Link einsehen:

https://www.ecologie.gouv.fr/politiques-publiques/envois-emballes-contenants-hermetiques

Wir informieren Sie darüber, dass die Europäische Kommission dem Prinzip der Änderung der europäischen Verordnung bezüglich der Kontrollregeln für Sendungen in hermetischen Behältern zugestimmt hat. Eine Einigung über den detaillierten Inhalt der Änderungen steht noch aus. Diese Zustimmung bestärkt unser gemeinsames Engagement für die Aufrechterhaltung der Sicherheitsniveaus bei gleichzeitiger Gewährleistung einer einheitlichen Behandlung in der gesamten Europäischen Union.

Die französische Zivilluftfahrtbehörde steht Ihnen für weitere Informationen unter folgender Adresse zur Verfügung: dsac-surete-fret-bf@aviation-civile.gouv.fr

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag, für den Technischen Direktor für Sicherheit der Direktion für Sicherheit der Zivilluftfahrt,
Nathalie Véga

Anhang:

Übersichtsstabelle der Kontrollmethoden für Fässer je nach Fassungsvermögen und Verfallsdatum der jeweiligen Regelung

Zeitraum ≤ 5 L > 5 L und ≤ 25 L > 25 L
Vor dem 01. April 2024 XRY oder EDD XRY oder EDD XRY oder EDD
01.04.2024 => 31.12.2024
Mit DGAC-Genehmigung
XRY oder EDD
Genehmigung nicht erforderlich
XRY oder EDD XRY oder EDD
01.04.2024 => 31.12.2024
(Ohne DGAC-Genehmigung)
XRY oder EDD
Genehmigung nicht erforderlich
XRY Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter Logistiker (3PL) (Falls der Versender einen 3PL einsetzt) oder KEIN FLUG
Ab 01. Januar 2025 XRY oder EDD XRY Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter Logistiker (3PL) (Falls der Versender einen 3PL einsetzt) oder KEIN FLUG

Die oben angegebenen Mengen beziehen sich auf jeden hermetischen Behälter.

  • XRY: Röntgenkontrolle für Sendungen, die nicht undurchsichtig für Röntgenstrahlen sind
  • EDD: Kontrolle durch Sprengstoffspürhund – freilaufend oder ruhend
  • RA: Reglementierter Beauftragter
  • KC: Bekannter Versender
  • 3PL: Drittanbieter-Logistik

Falls Sie auf Ihrem Mobilgerät die obige Tabelle nicht komplett sehen können, haben Sie in der folgenden Tabelle die Möglichkeit, den Inhalt mit dem Finger nach links  oder rechts zu wischen und so alle Infos zu sehen. Es ist die gleiche Tabelle, nur für Smartphone optimiert.

Zeitraum ≤ 5 L > 5 L und ≤ 25 L > 25 L
Vor dem 01. April 2024 XRY oder EDD XRY oder EDD XRY oder EDD
01.04.2024 => 31.12.2024
Mit DGAC-Genehmigung
XRY oder EDD
Genehmigung nicht erforderlich
XRY oder EDD XRY oder EDD
01.04.2024 => 31.12.2024
(Ohne DGAC-Genehmigung)
XRY oder EDD
Genehmigung nicht erforderlich
XRY Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter Logistiker (3PL) (Falls der Versender einen 3PL einsetzt) oder KEIN FLUG
Ab 01. Januar 2025 XRY oder EDD XRY Bekannter Versender oder Reglementierter Beauftragter Logistiker (3PL) (Falls der Versender einen 3PL einsetzt) oder KEIN FLUG